13. Oktober 2022
Nachgewährung von Urlaub wegen Quarantäne-Anordnung?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in der Verhandlung vom 16.08.2022 keine Entscheidung zu der Frage getroffen, ob Arbeitgeber verpflichtet sind, einem Arbeitnehmer bezahlten Erholungsurlaub nachzugewähren, wenn dieser während seines Urlaubs eine behördlich angeordnete häusliche Quarantäne einzuhalten hatte, ohne selbst erkrankt zu sein.
Nach deutschem Recht bestehe gem. § 9 BUrlG nur dann ein Nachgewährungsanspruch, wenn ärztlich attestierte Krankheitszeiten während des Urlaubs vorliegen. Nach Ansicht des BAG ist es allerdings zweifelhaft, ob dies mit Art. 7 der Arbeitszeitrichtlinie vereinbar sei. Diesbezüglich muss also erst noch eine Entscheidung des EuGH abgewartet werden.
BAG, Beschl. vom 16.8.2022 – 9 AZR 76/22 (A)