Fortbildung
Die ständigen Änderungen und Aktualisierungen der Gesetzgebung und der Rechtsprechung erfordern die Sicherstellung einer regelmäßigen Fortbildung.
Im Rahmen der erworbenen Fachanwaltstitel wird eine Fortbildung durch die gesetzlich vorgesehene Fortbildungspflicht aus § 15 FAO (Fachanwaltsordnung) gewährleistet.
Nach § 15 FAO muss derjenige, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, kalenderjährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an fachspezifischen der Aus- oder Fortbildung dienenden Veranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen.
Die Gesamtdauer der Fortbildung darf je Fachgebiet 15 Zeitstunden nicht unterschreiten.
Darüber hinaus wird die jährliche Fortbildung nach Vorlage entsprechender Nachweise durch den Deutschen Anwaltverein attestiert.
Fortbildungsbescheinigung 2023 (PDF 156KB)
Fortbildungsbescheinigung 2022 (PDF 142KB)
Fortbildungsbescheinigung 2021 (PDF 149KB)
Fortbildungsbescheinigung 2020 (PDF 151KB)
Fortbildungsbescheinigung 2019 (PDF 151KB)