29. November 2022
Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei leichten Atemwegserkrankungen weiter bis Ende März 2023 möglich.
Versicherte Arbeitnehmer, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, können nach telefonischer ärztlicher Untersuchung bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Eine Verlängerung der Krankschreibung auf telefonischem Wege ist einmalig für weitere 7 Kalendertage möglich.
Diese Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung wurde nunmehr bis 31.3.2023 verlängert. Ohne diesen Beschluss wäre die Sonderregelung zur Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit zum 30.11.2022 ausgelaufen.