Aktuelles

03. Mai 2023

Im Insolvenzverfahren ist ein Wohnungsrecht des Insolvenzschuldners am eigenen Grundstück pfändbar

Ein Wohnungsrecht, das am eigenen Grundstück besteht, ist stets pfändbar.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Entscheidung vom 02.03.2023 entscheiden, dass es bei Insolvenz des wohnungsberechtigen Grundstückseigentümers vom Insolvenzverwalter gelöscht werden kann.

Keine Rolle spielt es nach Ansicht des Gerichts, ob das Recht von Anfang an als Eigentümerwohnungsrecht bestellt wird oder ob es nachträglich zu einer Vereinigung von Wohnungsrecht und Eigentum in einer Person kommt.
Aufgrund der Pfändbarkeit falle das Eigentümerwohnungsrecht bei Insolvenz des wohnungsberechtigten Grundstückseigentümers in die Insolvenzmasse und sei von dem Insolvenzverwalter zu verwerten. Der Insolvenzverwalter sei befugt, im Rahmen der Verwertung die Löschung des Wohnungsrechts zu bewilligen, etwa um das Grundstück lastenfrei veräußern zu können.
BGH vom 02.03.2023, V ZB 64/21

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