Aktuelles

12. Juli 2023

Verwertung einer Sterbegeldversicherung im Insolvenzverfahren

Strittig zwischen Insolvenzverwalter und Insolvenzschuldner ist immer wieder die Frage, inwieweit Ansprüche aus einer Sterbegeldversicherung durch einen Insolvenzverwalter verwertet werden dürfen.

Übersteigt eine Sterbegeldversicherung den gesetzlich vorgesehenen pfandfreien Betrag gem. § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO, dann ist nach der überwiegenden Rechtsprechung der Rückkaufswert anteilig im Verhältnis in einen pfändbaren und einen unpfändbaren Betrag aufzuteilen (sog. Verhältnisberechnungsmethode).
Zur Realisierung des Anspruchs kann auch eine Teilkündigung der Sterbegeldversicherung durch den Insolvenzverwalter rechtlich zulässig sein.
AG Münster v. 01.03.2022, AZ: 7 C 1138/21

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