Aktuelles

12. Juli 2023

Neue Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2023

Durch die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung zum 01.07.2023 wurde die Grundfreibetragsgrenze auf 1.409,99 € erhöht. 

Damit wurde ein gewisser Inflationsausgleich auch im Vollstreckungs- und Insolvenzrecht berücksichtigt.
 

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