12. Juli 2023
Neue Pfändungsfreigrenzen zum 01.07.2023
Durch die Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung zum 01.07.2023 wurde die Grundfreibetragsgrenze auf 1.409,99 € erhöht.
Damit wurde ein gewisser Inflationsausgleich auch im Vollstreckungs- und Insolvenzrecht berücksichtigt.