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02. Juli 2024

Unzulässiger Waffenbesitz von AfD-Mitgliedern

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf dürfen AfD-Mitglieder keine Waffen besitzen.

Begründet wurde dies damit, dass die Partei im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen stehe. Ihre Mitglieder seien damit regelmäßig – unabhängig von ihrer politischen Ausrich­tung – waffenrechtlich unzuverlässig.
Für diese Annahme genüge, dass die Betroffenen Mitglied der AfD und damit einer Partei seien, die der Verfassungsschutz als sogenannten Verdachtsfall einstufe.
Die Betroffenen wurden in dieser Entscheidung zugleich verpflichtet, die in ihrem Besitz befindlichen Schusswaffen samt gleichgestellter Waffenteile und die dazugehörige Munition abzugeben oder zu vernichten.
Das VG hat allerdings eine Berufung gegen die Urteile zugelassen, über welche das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen zu entscheiden hätte.
VG Düsseldorf v. 19.06.2024, 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23

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