Aktuelles

16. September 2024

Klärende Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Inflationsausgleichsprämie ist pfändbar

In der Rechtsprechung war in den Instanzgerichten bislang strittig, ob eine Inflationsausgleichsprämie zum pfändbaren Einkommen zählt oder ob eine solche Prämie als zweckgebunden unpfändbar ist.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierzu entschieden, dass eine solche vom Arbeitgeber gezahlte Inflationsausgleichsprämie Arbeitseinkommen darstellt und als Teil des wiederkehrend zahlbaren Arbeitseinkommens pfändbar ist.
BGH v. 25.04.2024, IX ZB 55/23

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