14. Januar 2025
Verlängerung des Kurzarbeitergeldes - der Gesetzgeber hat die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert
Die gesetzliche Verordnung und die Verlängerung der Bezugsdauer gelten bis 31. Dezember 2025.
Weitere Hinweise ergeben sich aus der Mitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.