28. Januar 2025
Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer Entgeltabrechnungen auch als elektronisches Dokument zur Verfügung stellen
Der Arbeitgeber kann seine gegenüber dem Arbeitnehmer bestehende Verpflichtung zur Erteilung einer Abrechnung in Textform auch dadurch erfüllen, dass er die Abrechnung als elektronisches Dokument zum Abruf in ein passwortgeschütztes digitales Mitarbeiterpostfach einstellt.
Sofern die Arbeitnehmer keine Möglichkeit haben, über ein privates Endgerät auf die im digitalen Mitarbeiterpostfach hinterlegten Dokumente zuzugreifen, hat der Arbeitgeber zu ermöglichen, die Dokumente im Betrieb einzusehen und auszudrucken.
Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einer Entscheidung vom 28.01.2025 festgehalten.
Erteilt der Arbeitgeber Entgeltabrechnungen, indem er diese in ein digitales Mitarbeiterpostfach einstellt, wahrt er nach dieser Entscheidung grundsätzlich die von § 108 Abs. 1 Satz 1 GewO vorgeschriebene Textform.
Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abrechnung seines Entgelts ist eine sog. Holschuld, die der Arbeitgeber erfüllen kann, ohne für den Zugang der Abrechnung beim Arbeitnehmer verantwortlich zu sein. Es genügt, dass er die Abrechnung an einer elektronischen Ausgabestelle bereitstellt. Hierbei hat er den berechtigten Interessen der Beschäftigten, die privat nicht über die Möglichkeit eines Online-Zugriffs verfügen, Rechnung zu tragen.
BAG v. 28.01.2025, 9 Sa 575/23